Mobil bleiben, aber sicher!

Am gesellschaftlichen Leben aktiv teilzunehmen heißt, mobil zu sein – sicher mobil! Das fängt beim Gang zum Bäcker oder der Fahrt in den Urlaub an und hört mit Besuchen bei Freunden und Familie noch lange nicht auf. Ob zu Fuß, mit dem Fahrrad, im Auto – jeder möchte sicher ankommen, an jedem Ziel, ein Leben lang!

Gerade ältere Menschen verfügen über einen reichen Erfahrungsschatz im Straßenverkehr. Doch im Laufe der Jahre treten Gesundheits- und Leistungseinbußen auf, die eine sichere Verkehrsteilnahme beeinträchtigen können. Insbesondere schleichende Veränderungen, wie das Nachlassen der Sehkraft oder des Hörvermögens, werden von den Betroffenen oft lange nicht bemerkt.

Hier setzen die Verkehrswachten mit ihren Maßnahmen an. Ziel ist es, das Bedürfnis nach Mobilität mit dem Wunsch nach Sicherheit und dem Erkennen der eigenen Grenzen auch im Alter in Einklang zu bringen.

„Mobil bleiben, aber sicher!“ ist ein Programm der Deutschen Verkehrswacht. Es wird unterstützt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.

 

info@verkehrswacht-birkenfeld.de oder Telefon 06781/5637204

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sicher mobil

„sicher mobil“  

Ein Seminar für Verkehrsteilnehmer 50 PLUS

Wie fahre ich bei ungünstigen Sicht- und Wetterbedingungen sicher Auto? Wie bin ich als Fußgänger auch im Dunkeln gut sichtbar und sicher? Und wie kann ich mich in dem wachsenden Verkehrsaufkommen sicher fortbewegen? – Diese und viele weitere Fragen stehen im Mittelpunkt der „sicher mobil“-Veranstaltungen, die von speziell ausgebildeten Moderatoren der örtlichen Verkehrswachten angeboten werden.

So vielschichtig die Bedürfnisse der Zielgruppe sind, so breit ist die Palette der Themen, die das Programm „sicher mobil“ aufgreift. Dank des inhaltlich sehr flexibel handhabbaren Programms sind die Verkehrswacht-Moderatoren auf sehr unterschiedliche Aspekte und Fragestellungen vorbereitet – gleich, ob es sich um Pkw-, Motorrad- oder Fahrradfahrer handelt, um Fußgänger oder Nutzer von öffentlichen Nahverkehrssystemen. Das können Fragen danach sein, wie man als Radfahrer nach der Winterpause wieder seine alte Bestform erreicht, welche Fahrerassistenzsysteme nützlich sind oder wie man Wege sinnvoll plant.

Bestandteil aller Veranstaltungen sind die Themen Leistungsfähigkeit, Gesundheit und das soziale Miteinander der verschiedenen Verkehrsteilnehmergruppen. Zu den weiteren Schwerpunkten gehören – je nach Interesse der Teilnehmer – Sicht und Wetter, Technik und Ausstattung verschiedener Verkehrsmittel und neue rechtliche Regeln.

In Gesprächsrunden vermitteln die Moderatoren den Teilnehmern Kenntnisse zur sicheren Verkehrsteilnahme. Dabei können die Teilnehmer mehr über die individuellen Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit erfahren. Sie setzen sich aktiv mit ihren konkreten Problemen und Ängsten im Straßenverkehr auseinander und diskutieren und erarbeiten gemeinsam Lösungen.

Die Veranstaltungen sind kostenlos. Bitte wenden Sie sich an Ihre Verkehrswacht Birkenfeld, wenn Sie Interesse an einer Veranstaltung haben.

info@verkehrswacht-birkenfeld.de oder Telefon 06781/5637204

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Kreisverkehrswacht auf dem 1. Seniorenfest der VG Baumholder

Am Samsatg, 12.08.2017 fand in und um das Seniorenzentrum der AWO und der Fachklinik Baumholder der 1. Seniorentag der VG Baumholder statt.

Leider kamen auf Grund des Wetters nicht sehr viele Besucher.

Wir beteiligten uns mit einem Info-Stand „Mobil bleiben, aber sicher!“, Rauschbrillenparcours und Informationen zum Rollatortraining.

Text zum Seniorenfest von der Seite der VG Baumholder

Kreisverkehrswacht auf dem deutsch-amerikanischen Freundschaftsfest

Am Sonntag, 02. Juli 2017 fand in Baumholder „Two Neighors Celebration – a festival of one heart“ statt.

Wir waren mit einem Stand vor Ort. Hauptzielgruppe waren die älteren Menschen beim Bundesprogramm „Mobil bleiben, aber sicher“.

Unterstütz wurden wir vom B.A.D.S. Landessektion Rheinland-Pfalz mit einem Fahrsimulator.

  

 

Auszeichnung bewährter Kraftfahrer

Seit 1952 zeichnet die Verkehrswacht bewährte Kraftfahrer als Anerkennung für vorbildliches Verhalten im Straßenverkehr aus. Eine Auszeichnung können alle Kraftfahrer, Berufskraftfahrer und Straßenbahnführer mit mindestens zehnjähriger vorbildlicher Fahrzeit erhalten.

Vorgenommen werden die Auszeichnungen von der Verkehrswacht Mainz. Dort erhalten interessierte Kraftfahrer weitere Informationen und die erforderlichen Unterlagen.

Die Auszeichnung als bewährter Kraftfahrer ist neben Anerkennung auch Verpflichtung: Sie nimmt die Ausgezeichneten auch für die Zukunft in die Verantwortung. Mit der Annahme der Auszeichnung willigt der Kraftfahrer ein, „auch weiterhin durch umsichtiges, rücksichtsvolles und hilfsbereites Verhalten im Straßenverkehr anderen Verkehrsteilnehmern Vorbild zu sein“.

Lassen Sie sich auszeichnen!

Sie sind ein erfahrener Fahrer und fahren seit vielen Jahren unfallfrei? Sie haben keine Eintragung im Fahreignungsregister? Dann lassen Sie sich dafür auszeichnen und seien Sie ein Vorbild für andere Verkehrsteilnehmer!

Die Auszeichnung „Bewährter Kraftfahrer“ gibt es in den folgenden Stufen:

  • Bronze für 10 Jahre Fahrzeit
  • Silber für 20 Jahre Fahrzeit
  • Silber mit Eichenkranz für 25 Jahre Fahrzeit
  • Gold für 30 Jahre Fahrzeit
  • Gold mit Eichenkranz für 40 Jahre Fahrzeit
  • Goldenes Lorbeerblatt für 50 Jahre Fahrzeit

 

Voraussetzungen

Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Antragsteller

  • weder wegen einer Verletzung von Straßenverkehrsvorschriften gerichtlich verurteilt worden sein,
  • noch wegen einer Verletzung von Straßenverkehrsvorschriften mit einem Bußgeld belegt worden sein, das zu einer Eintragung in das Fahreignungsregister geführt hat (ab 60 Euro),
  • noch wegen eines Vergehens aufgrund anderer Vorschriften gerichtlich verurteilt worden sein.

Innerhalb des für die Auszeichnung in Frage kommenden Zeitraums darf dem Antragsteller weder die Fahrerlaubnis entzogen noch gegen ihn ein Fahrverbot ausgesprochen worden sein.

Antrag in schriftlicher Form per Brief oder per E-Mail info@verkehrswacht-birkenfeld.de an die Kreisverkehrswacht Birkenfeld.

Kreisverkehrswacht bei Opel Becker

Am Samstag, 24. Juni 2017 waren wir mit einem Stand bei der Firma Opel Becker in Weierbach mit dem Bundesprogramm „Mobil beleiben, aber sicher“. Zahlreiche Besucher informierten sich über das Programm. Der Rauschbrillenparcours und der Fahrsimulator waren gut besucht.

      

Kreisverkehrswacht Birkenfeld mit BOB Trier auf dem 22. Deutschen Präventionstag

Am 19. und 20. Juni war die Kreisverkehrswacht mit BOB Trier auf dem 22. Deutschen Präventionstag in Hannover.

Der Deutsche Präventionstag ist der größte europäische Kongress speziell für das Arbeitsgebiet der Kriminalprävention sowie angrenzender Präventionsbereiche. Er bietet eine internationale Plattform zum interdisziplinären Informations- und Erfahrungsaustausch in der Prävention. Seit 1995 wird der jährliche Kongress in verschiedenen deutschen Städten veranstaltet (Quelle: Dt. Präventionstag).

In vielen Gesprächen mit dem Fachpublikum wurde die Aktion BOB und die Arbeit der Kreisverkehrswacht Birkenfeld erläutert.

Das neue BOB Wasser vom Partner Schwollener Sprudel fand in Hannover viele Abnehmer

Automesse Idar-Oberstein 2017

Die Automesse Idar-Oberstein am 18. und 19. März 2017 war ein voller Erfolg. Bisher konnten noch nie so viele Besucher gezählt werden wie 2017.

Auch für uns war die Messe ein voller Erfolg. Sehr viele Besucher informierten sich über das Angebot der Kreisverkehrswacht Birkenfeld. Auch der Reaktionstest und der Rauschbrillenparcours waren an beiden Tagen gut besucht. Der Fahrsimulator der vom BADS Landessektion Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt wurde war fast ständig belegt. Die Bilder vor der „Grünen Wand“ wurden ebenfalls gut angenommen. Der mit Untersützung der Kreissparkasse Birkenfeld präsentierte BRABUS Polizei-Smart war bei den Besuchern der Hingucker.

Hier einige Impression von der Messe

AGB

Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Kreisverkehrswacht Birkenfeld e.V.

Mit der Anmeldung zum Verkehrssicherheitstraining erkennt der Teilnehmer die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Verkehrswacht Kreisverkehrswacht Birkenfeld e. V. an.

 

  1. Teilnahmebedingungen

Jeder Teilnehmer/in muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das von ihm geführte Fahrzeug sein. Die Fahrerlaubnis ist mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Bei Fahranfängern mit eingetragener Begleitperson, muss die Begleitperson während des gesamten Trainings anwesend sein und ihre eigene Fahrerlaubnis bei sich führen. Die Fahrzeuge der Teilnehmer müssen zugelassen, versichert sein und sich in betriebs- und verkehrssicherem Zustand befinden. Sämtliche Fahrzeugpapiere sind mitzuführen. Sind Halter und Teilnehmer nicht identisch, hat der Fahrer eine Einverständniserklärung des Halters zur Teilnahme am Fahrsicherheitstraining vorzulegen. Das Fahrsicherheitstraining soll generell mit dem eigenen Fahrzeug durchgeführt werden.

 

  1. Haftungsbeschränkung

Der Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr am Sicherheitstraining teil. Er trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder dem von ihm benutzten Fahrzeug verursachten Schäden. Der Teilnehmer verzichtet auf Ansprüche für jede Art von Schäden, die ihm im Zusammenhang mit der Veranstaltung gegen über der Kreisverkehrs-wacht Birkenfeld e. V. und seinen Beauftragten und Mitarbeitern entstehen – soweit vorgenannte Personen den Unfall oder Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Das Fahrsicherheitstraining kann zu körperlichen Belastungen führen und ist für Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder während der Schwangerschaft ungeeignet. Der Teilnehmer erklärt, dass er nicht zu den oben genannten Risikogruppen gehört und auf Ansprüche, die hierdurch entstehen, verzichtet.

 

  1. Versicherungsschutz

Das Trainingsfahrzeug muss ordnungsgemäß versichert und für den Straßenverkehr zugelassen sein. Der Versicherungsnachweises ist auf Verlangen vorzuzeigen.

 

  1. Zu beachtende Vorschriften:

Auf dem gesamten Gelände der Trainingsanlage gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Ohne Erlaubnis des Trainers darf die Anlage und Teile der Anlage nicht betreten werden. Die für den Veranstaltungsort geltende Platz – und Betriebsordnung ist zu beachten. Der Teilnehmer hat sich während des Sicherheitstrainings diszipliniert zu verhalten. Die Anweisungen der Trainer sind zu befolgen. Bei Missachtung kann der Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen werden, ohne das ein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr besteht. Während des Sicherheitstrainings besteht absolutes Alkohol- und Drogenverbot. Während des praktischen Sicherheitstrainings besteht Gurt- / Helmpflicht. Die Mitnahme von Kindern und Tieren ist nicht gestattet. Musikanlagen sind während dem Training auszuschalten. Teilnehmende Motorradfahrer sind verpflichtet eine komplette Motorradschutzbekleidung sowie einen nach der StVZO zugelassenen Helm, Motorradhandschuhe und – Stiefel zu tragen.

 

  1. Veranstaltungsabsage/-verlegung durch den Veranstalter

Der Veranstalter behält sich vor, aus wichtigem Grund, insbesondere wenn der Übungsplatz nicht zur Verfügung steht, bei Nichterreichen der vorgegebenen Mindestteilnehmerzahl oder bei extremen Witterungsverhältnissen die Veranstaltung abzusagen, abzubrechen oder zu verlegen. Die Veranstaltung kann auch noch am Tage der Veranstaltung abgesagt werden. Bei Absage erstattet der Veranstalter die volle, bereits gezahlte Trainingsgebühr. Wenn verlegt wird, wird die Trainingsgebühr auf den Ersatztermin angerechnet.

 

  1. Datenschutzerklärung

Der Veranstalter ist berechtigt, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Die Daten dürfen gespeichert werden. Die Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Speicherung der Daten kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Film- sowie Tonaufnahmen sind während des gesamten Trainings nicht gestattet. Der Teilnehmer stimmt zu, dass während des Trainings vom Veranstalter Film- und Tonaufnahmen gefertigt werden, die dieser ausschließlich nur für Zwecke der Kreisverkehrswacht Birkenfeld e. V.  benutzen darf.

 

  1. Sonstige Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmungen gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die die Parteien vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn Ihnen die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lückenhaftigkeit bewusst gewesen wäre.
Gerichtsstand ist Idar-Oberstein

 

  1. Stornierung

Bei einer Stornierung sind folgende Stornofristen zu beachten: 8 Tage vor gebuchtem Termin: 25%, 5 Tage vor gebuchtem Termin: 50%, 2 Tage vor gebuchtem Termin: 100%

Gruppen / Firmen ab drei Personen 14 Tage vor gebuchtem Termin: 25%, 9 Tage vor gebuchtem Termin: 50%, 5 Tage vor gebuchtem Termin: 100%

Erscheint der Teilnehmer nicht zum Fahrsicherheitstraining ist der Teilnehmerbeitrag nicht rück erstattbar.