Neuer Vorstand gewählt

 

In der Mitgliederversammlung am 27.11.2023 wurde der neue Vorstand gewählt.

Erster Vorsitzender Pascal Stamm (2vr.)

Zweiter Vorsitzender Andy Hahn (2vl.)

Schriftführer Rene Dietrich (nicht im Bild)

Kassiererin Melanie Hartenberger (r)

Kassenprüfer Sylvia Sachs (l) und Udo Weyrauch (nicht im Bild)

Auszeichnung 2019

Die Kreisverkehrswacht Birkenfeld hat, im Mai, 12 bewährte Kraftfahrer ausgezeichnet.

Dem Vorsitzenden der Kreisverkehrswacht Birkenfeld, Dirk Hartenberger war es eine besondere Ehre, die Auszeichnung durch zu führen.

Im weiter zunehmenden Straßenverkehr ist es schon etwas besonderes über Jahrzehnte hinweg keine Verkehrsstraftat, grobe Verkehrsverstöße oder selbstverschuldete Verkehrsunfälle verursacht zu haben. Nur wer sich im Straßenverkehr an die Vorschriften und zudem rücksichtsvoll gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern verhält, kann dies erreichen. Natürlich gehört auch ein bisschen Glück im richtigen Moment dazu.

Ziel der Kreisverkehrswacht Birkenfeld ist die Verkehrssicherheit im Kreis Birkenfeld und über die Grenzen hinweg zu erhöhen. Dieses Ziel können wir nur gemeinsam erreichen. Mit der Auszeichnung kommen wir dem Ziel etwas näher und würdigen den Beitrag der hier zu Ehrenden.

Die zu Ehrenden sind auf Grund ihres Verhaltens im Straßenverkehr Vorbilder für alle andere Verkehrsteilnehmer. Die Auszeichnung ist aber auch Verpflichtung, ihr bisheriges Verhalten im Straßenverkehr bei zu behalten.

Ausgezeichnet wurden

Frank Kettern                          10 Jahre     Bronze

Heike Krummenauer            25 Jahre     Silber mit Eichenkranz

Matthias Kluge                       25 Jahre     Silber mit Eichenkranz

Ellen Krummenauer             30 Jahre     Gold

Rolf Teske                                40 Jahre     Gold mit Eichenkranz

Ulrich Decker                          50 Jahre     Goldenes Lorbeerblatt

Diethelm Krummenauer      50 Jahre     Goldenes Lorbeerblatt

Helmut Lamberti                    50 Jahre     Goldenes Lorbeerblatt

Hans-Peter Nowack                50 Jahre     Goldenes Lorbeerblatt

Rudi Petry                                 50 Jahre     Goldenes Lorbeerblatt

Sigurd Schmidt                        50 Jahre     Goldenes Lorbeerblatt

Paul Schneider                         50 Jahre     Goldenes Lorbeerblatt

Auszeichnung bewährter Kraftfahrer

Seit 1952 zeichnet die Verkehrswacht bewährte Kraftfahrer als Anerkennung für vorbildliches Verhalten im Straßenverkehr aus. Eine Auszeichnung können alle Kraftfahrer, Berufskraftfahrer und Straßenbahnführer mit mindestens zehnjähriger vorbildlicher Fahrzeit erhalten.

Vorgenommen werden die Auszeichnungen von der Verkehrswacht Mainz. Dort erhalten interessierte Kraftfahrer weitere Informationen und die erforderlichen Unterlagen.

Die Auszeichnung als bewährter Kraftfahrer ist neben Anerkennung auch Verpflichtung: Sie nimmt die Ausgezeichneten auch für die Zukunft in die Verantwortung. Mit der Annahme der Auszeichnung willigt der Kraftfahrer ein, „auch weiterhin durch umsichtiges, rücksichtsvolles und hilfsbereites Verhalten im Straßenverkehr anderen Verkehrsteilnehmern Vorbild zu sein“.

Lassen Sie sich auszeichnen!

Sie sind ein erfahrener Fahrer und fahren seit vielen Jahren unfallfrei? Sie haben keine Eintragung im Fahreignungsregister? Dann lassen Sie sich dafür auszeichnen und seien Sie ein Vorbild für andere Verkehrsteilnehmer!

Die Auszeichnung „Bewährter Kraftfahrer“ gibt es in den folgenden Stufen:

  • Bronze für 10 Jahre Fahrzeit
  • Silber für 20 Jahre Fahrzeit
  • Silber mit Eichenkranz für 25 Jahre Fahrzeit
  • Gold für 30 Jahre Fahrzeit
  • Gold mit Eichenkranz für 40 Jahre Fahrzeit
  • Goldenes Lorbeerblatt für 50 Jahre Fahrzeit

 

Voraussetzungen

Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Antragsteller

  • weder wegen einer Verletzung von Straßenverkehrsvorschriften gerichtlich verurteilt worden sein,
  • noch wegen einer Verletzung von Straßenverkehrsvorschriften mit einem Bußgeld belegt worden sein, das zu einer Eintragung in das Fahreignungsregister geführt hat (ab 60 Euro),
  • noch wegen eines Vergehens aufgrund anderer Vorschriften gerichtlich verurteilt worden sein.

Innerhalb des für die Auszeichnung in Frage kommenden Zeitraums darf dem Antragsteller weder die Fahrerlaubnis entzogen noch gegen ihn ein Fahrverbot ausgesprochen worden sein.

Antrag in schriftlicher Form per Brief oder per E-Mail info@verkehrswacht-birkenfeld.de an die Kreisverkehrswacht Birkenfeld.